Kosten für die Stationäre Pflege / Verhinderungspflege / Kurzeitpflege / Kurzeitpflege nach §39c

Eigenanteil

Pflegegrad 2: 2.629,42 €
Pflegegrad 3: 2.629,32 €
Pflegegrad 4: 2.629,20 €
Pflegegrad 5: 2.629,48 €

 

Seit dem 01.01.2022 zahlen die Pflegekassen einen Leistungszuschlag (§43 c SGB XI). Aus folgender Tabelle können Sie  entnehmen was Sie jenach Aufenthaltsdauer in einer stationären Pflegeeinrichtung noch als Eigenanteil aufbringen müssen. Hierbei  werden auch Aufenthalte in anderen Einrichtungen zeitlich angerechnet. Die Pflegesachkosten des Pflegegrades sind nicht vom Eigenanteil abzuziehen.

Wir wissen um die präkere Lage der deutlich gestiegenden Eigenanteile. Wir sind aber aufgrund inkompetenter Politischer Entscheidungen sowie fehlenden Problembewusstseins der Gesundheitsministerien dazu gezwungen, um die Versorgung unseren Pflegebedürftigen Menschen überhaupt zu bewältigen. Des Weiteren möchten wir betonen das Pflegeheime (Gesetzlich) auch nur minimal Gewinne erzielen dürfen.

Aufgrund der erneuten Kostenexplosionen in allen Wirtschaftsbereichen werden unsere Heimentgelte zum 01.08.2024 steigen. 

Jahr/Prozentsatz/PflegegradPG 2PG 3PG 4PG 5
1. Jahr 15%2.425,27 €  2.425,17 €2.425,07 € 2.425,31 €  
2. Jahr 30%2.239,65 €  2.239,58 €  2.239,49 €2.239,69 €  
3. Jahr 50%1.992,17 € 1.992,11 €  1.992,05 €  1.992,19 €  
4. Jahr 75%1.682,81 €  1.682,79 €  1.682,76 €  1.682,83 € 

 

Folgende Kosten sind im Eigenanteil integriert:

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Ausbildungsumlage §26 PflBG
Unterkunft
Verpflegung
Investitionskosten

Wenn Sie eine ausführlichere Auflistung der Kosten wünschen, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise zur Beantragung der "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt

 

Der Eigenbehalt bei der Sozialhilfe beträgt ab dem 01.01.2023

10.000,00 € pro Person

20.000,00 € pro Ehepaar

(diese Angaben sind ohne Gewähr)

 

Das zuständige Sozialamt wird vom Landkreis bestimmt in dem Ihre Angehörigen zuletzt wohnhaft waren.

 

Beispielweise:

Landkreis Nordsachsen-> Landratsamt Nordsachsen

weitere Informationen finden Sie unter: Hilfe zur Pflege beantragen - Landkreis Nordsachsen (landkreis-nordsachsen.de)

 

 

Für einen Beratungstermin (Kostenfrei) können Sie sich gerne per Mail oder Telefonisch an unsere Verwaltung wenden.

l-m.krueger@haus-albanus.de oder 034204/ 35 22 0

heimleitung@haus-albanus.de oder 034204/35 22 11

 

Aktualisierung: 08.04.2024