Kosten für die Stationäre Pflege / Verhinderungspflege / Kurzeitpflege / Kurzeitpflege nach §39c
Eigenanteil aktuell
Pflegegrad 2: 3.158,42 €
Pflegegrad 3: 3.158,22 €
Pflegegrad 4: 3.158,22 €
Pflegegrad 5: 3.158,45 €
Leider sind wir erneut gezwungen im Jahre 2026 (01.06.2026) eine Preisanpassung vorzunehmen.
Die Gründe hierfür liegen in den allgemeinen Kostensteigerungen, Steuerabgaben in den Bereichen Beschaffung von Lebensmitteln, Logistik (bspw. durch die CO2-Steuer) und Löhne
(bspw. durch die Anpassung des Mindestlohns, Tariflohns durch den Gesetzgeber).
Im Bereich der Lebensmittel, insbesondere für Rindfleischartikel, ist die Situation besonders herausfordernd. Hier sind die deutlich gestiegenen Futtermittel- und Haltungskosten der größte Preistreiber.
Auf eine Erhöhung der Investkosten haben wir für das Jahr 2025, trotz Verhandlung verzichtet.
Seit dem 01.01.2022 zahlen die Pflegekassen einen Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI). Aus folgender Übersicht können Sie entnehmen was Sie jenach Aufenthaltsdauer in einer stationären Pflegeeinrichtung noch als Eigenanteil aufbringen müssen. Hierbei werden auch Aufenthalte in anderen Einrichtungen zeitlich angerechnet. Die Pflegesachkosten des Pflegegrades sind nicht vom Eigenanteil abzuziehen.
Leistungsbeiträge
PG 2 805,00 €
PG 3 1.319,00 €
PG 4 1.855,00 €
PG 5 2.096,00 €
Tatsächliches Heimentgelt nach Abzug des Leistungszuschlages.
Leistungszuschlag zu den Entgelten ab 01.06.2025
Monate/ Prozent PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
00 bis 12 - 15 % 2.907,37 € 2.907,21 € 2.907,21 € 2.907,40 €
13 bis 24 - 30 % 2.656,33 € 2..656,19 € 2.656,19 € 2.656,35 €
25 bis 36 – 50% 2.321,60 € 2.321,51 € 2.321,51 € 2.321,62 €
Ab 37 – 75% 1.903,19 € 1.903,15 € 1.903,15 € 1.903,21 €
Sollten die Kosten nicht selbst getragen werden können ist es ggf. möglich unter gewissen Vorrausetzungen Sozialhilfe zu beantragen.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Ausbildungsumlage § 26 PflBG
Unterkunft
Verpflegung
Investitionskosten
Wenn Sie eine ausführlichere Auflistung der Kosten wünschen, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beraten Sie gern.
Das zuständige Sozialamt wird vom Landkreis bestimmt in dem Ihre Angehörigen zuletzt wohnhaft waren.
Beispielweise:
Landkreis Nordsachsen-> Landratsamt Nordsachsen
weitere Informationen finden Sie unter: Hilfe zur Pflege beantragen - Landkreis Nordsachsen (landkreis-nordsachsen.de)
Für einen Beratungstermin (Kostenfrei) können Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an unsere Verwaltung wenden.
l-m.krueger@haus-albanus.de oder 034204/ 35 22 0
heimleitung@haus-albanus.de oder 034204/35 22 11
Aktualisierung: 02.01.2026
