Kosten für die Stationäre Pflege / Verhinderungspflege / Kurzeitpflege / Kurzeitpflege nach §39c

Eigenanteil bis 31.01.2025

Pflegegrad 2: 2.835,67 €
Pflegegrad 3: 2.835,76 €
Pflegegrad 4: 2.835,76 €
Pflegegrad 5: 2.835,69 €

Vorraussichtlich ab 01.02.2025 

Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, daher sind noch die Entgelte bis 31.01.2025 aktuell. Nach Abschluss der Verhandlungen ergeben sich aber dadurch Nachzahlungen. 

Pflegegrad 2: 3.040,39 €
Pflegegrad 3: 3.040,49 €
Pflegegrad 4: 3.040,49 €
Pflegegrad 5: 3.040,42 €

Seit dem 01.01.2022 zahlen die Pflegekassen einen Leistungszuschlag (§43 c SGB XI). Aus folgender Übersicht können Sie  entnehmen was Sie jenach Aufenthaltsdauer in einer stationären Pflegeeinrichtung noch als Eigenanteil aufbringen müssen. Hierbei  werden auch Aufenthalte in anderen Einrichtungen zeitlich angerechnet. Die Pflegesachkosten des Pflegegrades sind nicht vom Eigenanteil abzuziehen. 
 

Leistungsbeiträge 
PG 2                         805,00 €
   PG 3                         1.319,00 €
   PG 4                         1.855,00 €
   PG 5                         2.096,00 €

Ab 01.02.2025

Monate/ Prozent            PG 2                     PG 3                     PG 4                      PG 5     
00 bis 12 - 15 %               2.838,21 €         2.838,29 €         2.838,29 €         2.838,23 €
13 bis 24 - 30 %               2.636,03 €         2.636,01 €         2.636,01 €         2.636,05 €
25 bis 36 – 50%               2.366,47 €         2.366,52 €         2.366,52 €         2.366,49 €
Ab 37        – 75%              2.029,51 €         2.029,54 €         2.029,54 €         2.029,52 €

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Ausbildungsumlage §26 PflBG
Unterkunft
Verpflegung
Investitionskosten

Wenn Sie eine ausführlichere Auflistung der Kosten wünschen, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beraten Sie gern.

Aktuell befinden wir uns noch in einer Investkostenverhandlung.

Aufgrund erneut deutlich gestiegener Rohstoffpreise, Lieferkosten, Sachkosten, Personalkosten und Gesetzliche Vorgaben sind wir gezwungen unsere Entgelte zum 01.06.2025 anzupassen. Eine Steigerung von bis zu 15% ist möglich.

Hinweise zur Beantragung der "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt

 

Der Eigenbehalt bei der Sozialhilfe beträgt ab dem 01.01.2023

10.000,00 € pro Person

20.000,00 € pro Ehepaar

(diese Angaben sind ohne Gewähr)

 

Das zuständige Sozialamt wird vom Landkreis bestimmt in dem Ihre Angehörigen zuletzt wohnhaft waren.

 

Beispielweise:

Landkreis Nordsachsen-> Landratsamt Nordsachsen

weitere Informationen finden Sie unter: Hilfe zur Pflege beantragen - Landkreis Nordsachsen (landkreis-nordsachsen.de)

 

 

Für einen Beratungstermin (Kostenfrei) können Sie sich gerne per Mail oder Telefonisch an unsere Verwaltung wenden.

l-m.krueger@haus-albanus.de oder 034204/ 35 22 0

heimleitung@haus-albanus.de oder 034204/35 22 11

 

Aktualisierung: 10.04.2025