Die Löhne werden durch das GVWG (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) geregelt. Seit dem 01.09.2022 sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihren Mitarbeitern in der Pflege & Betreuung Tariflöhne zu zahlen.
Wir haben uns für das Regionale Entgeltniveau entschieden. Hauswirtschaftskräfte sowie die Mitarbeiter in der Verwaltung, Leitung dürfen nicht in den Tarif mit eingebunden werden.
Aktuell (Überdurschnittliche) gezahlte Löhne für ein Arbeitszeitmodell von !!30 Stunden pro. Woche!!
Hauswirtschaft / Küche
- Bruttogehalt mtl. 2.275,00 € Std. 17,36 € ( 13. Gehalt mit einberechnet )
Pflegeassistent ungelernt / Alltagsbegleiter §43b
- Bruttogehalt mtl. 2.502,00 € Std. 19,09 € ( 13. Gehalt mit einberechnet )
Pflegeassistent ungelernt mit Qualifizierung LG 1 Behandlungspflegeschein
- Bruttogehalt mtl. 2.652,00 € Std. 20,24 € ( 13. Gehalt mit einberechnet )
Pflegeassistent gelernt mit mind. 1-jähriger Ausbildung (KrankenpflegehelferIn/AltenpflegehelferIn) und Zusatzqualifikation LG 1 - Behandlungspflegeschein
- Bruttogehalt mtl. 2.799,00 € Std. 21,36 € ( 13. Gehalt mit einberechnet )
Pflegefachkraft mit mind. 3-jähriger Ausbildung
- Bruttogehalt mtl. 3.241,00 € Std. 24,74 € ( 13. Gehalt mit einberechnet )
Besonderes
- Des Weiteren zahlen wir Funktionszulagen für Wohnbereichsleitungen, Praxisanleitung etc. bis zu 350,00 € Brutto monatlich.
- Kita - Zuschuss, monatlich in Höhe von 100,00€ Steuerfrei.
- 13 - Gehalt.
- Leistungszulagen für verschiedene Anlässe
- Steuerfreie Zeitzuschläge
- Uvm.
Aktualisierung: 27.05.2025