Die Löhne werden durch das GVWG ( Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz ) geregelt. Seit dem 01.09.2022 sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet ihren Mitarbeitern in der Pflege & Betreuung Tariflöhne zu zahlen.

Wir haben uns für das Regionale Entgeltniveau entschieden. Hauswirtschaftskräfte sowie die Mitarbeiter in der Verwaltung dürfen nicht in den Tarif mit eingebunden werden. 
Ab 01.02.2025 

Hauswirtschaft / Küche 

 

Pflegeassistent / Alltagsbegleiter §43b ungelernt:

 

Pflegeassistent ungelernt mit Qualifizierung LG 1 Behandlungspflegeschein

 

Alltagsbegleiter §43b mit mind. 1-jähriger Ausbildung:

 

Pflegeassistent gelernt mit mind. 1-jähriger Ausbildung (KrankenpflegehelferIn/AltenpflegehelferIn)

 

Pflegefachkraft mit mind. 3-jähriger Ausbildung 

 

Aktualisierung: 16.01.2025