Die Löhne werden durch das GVWG ( Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz ) geregelt. Seit dem 01.09.2022 sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet ihren Mitarbeitern in der Pflege & Betreuung Tariflöhne zu zahlen.

Wir haben uns für das Regionale Entgeltniveau entschieden. Hauswirtschaftskräfte sowie die Mitarbeiter in der Verwaltung dürfen nicht in den Tarif mit eingebunden werden. 

Hauswirtschaft / Küche 

Pflegeassistent / Soz.Be. §43b  ungelernt:

 

Pflegeassistent mit Qualifizierung LG 1 Behandlungspflegeschein

 

Pflegeassistent gelernt mit mind. 1-jähriger Ausbildung (KrankenpflegehelferIn/AltenpflegehelferIn)

Pflegefachkraft / Ergotherapie mind. 3- Jährige Ausbildung

 

Aktualisierung: 03.04.2024